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Ihr Verein für die Gesundheit in Flensburg !



Was steht an?

11/07/24

Themenabend »Reiki«

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07/09/24

Qigong-Workshop im fgv-Haus

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21/09/24

Um 8:30 Uhr starten wir zur Kohlfahrt nach Dithmarschen...

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27/09/24

Auch in diesem Jahr spielen wir wieder BINGO.

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Themenabende

Immer am 2. Donnerstag im Monat laden wir zu Themenabenden ein, bei denen verschiedene Referenten rund um das Thema Gesundheit - und manchmal auch was anderes - berichten und uns inspirieren. Unsere Themenabende beginnen immer um 19 Uhr in unserem fgv-Haus. Mit schon 5€ sind Sie dabei.

 

11.07.2024
Reiki

mit Christiane Horst (Heilpraktikerin)

Wer möchte nicht körperlich, seelisch und geistig gesund sein und die Verantwortung dafür im wahrsten Sinne des Wortes in die eigenen Hände nehmen?

Am Ende des 19. Jahrhunderts entdeckte Dr. Mikao Usui, ein christlicher Mönch aus Japan, nach jahrzehntelangem Studium alter Schriften eine Methode, wie ein Mensch die universelle Lebensenergie, die den gesamten Kosmos durchdringt, verstärkt aufnehmen kann. Damit diese Energie, genannt Reiki, in konzentrierter Form durch die Hände fließt, bedarf es lediglich der Kraftübertragung durch eine Person, die diese Energie in besonders hohem Maße besitzt. Danach kann man sich selber oder andere Menschen ebenso wie Tiere oder Pflanzen durch Handauflegen behandeln.

Reiki dient allen Lebewesen und kann immer und überall gefahrlos eingesetzt werden, alleine oder begleitend zu schulmedizinischen oder naturheilkundlichen Therapien. Es wirkt gleichzeitig auf Körper und Psyche, auf Geist und Seele und führt so über die Symptome hinaus zu den Ursachen von Krankheit, löst emotionale und mentale Blockaden und stärkt die Selbstheilungskräfte auf allen Ebenen.

Der Vortrag wird die Geschichte dieser Energie erzählen, Anwendungsbeispiele geben, erklären, wie man die Fähigkeit erwerben kann und die Energie selbstverständlich in Demonstrationen erlebbar machen.

 

12.09.2024
Homöopathie

mit Sönke Büsen (Achtsamkeitstrainer, Kulturvermittler)

Der Vortrag »Abenteuer Homöopathie« begibt sich auf ein geistiges Abenteuer zu den primären Quellen der Homöopathie, um die Entstehung dieser zu erkunden. Auch soll geklärt werden, was heute noch unter der Bezeichnung Homöopathie verstanden werden sollte und was nicht. Wir werden dabei einiges hinterfragen, denn Homöopathie einfach mit Globuli gleichzusetzen wäre falsch.

 

10.10.2024
Frauen in der Naturheilkunde (nur für Frauen!!!)

mit Carmen Stoßberg-Krebs (Heilpraktikerin)

Ein Einblick in die Möglichkeiten der Naturheilkunde, die Gesundheit von Frauen sanft zu unterstützen. Von Pflanzenheilkunde bis zu Reflexzonen gibt es einige Behandlungsbeispiele und Ideen zur Selbstanwendung zu Hause.

 

14.11.2024
Testament

mit Matthias Otter (Notar)

Mit dem Tode endet die Rechtsfähigkeit eines Menschen. Nach § 1922 BGB fällt der Nachlass unmittelbar kraft Gesetzes an den Erben oder eine gesamthänderisch gebundene Erbengemeinschaft. Erbe wird derjenige, der nach dem Inhalt einer wirksamen Verfügung von Todes wegen erhalten soll. Fehlt eine Anordnung, tritt die gesetzliche Erbfolge ein, die in den § 1924 ff BGB geregelt ist. Dies kann zu unliebsamen Ergebnissen oder streitanfälligen Erbengemeinschaften führen. Auch Ehegatten werden nicht – wie viele denken – automatisch Alleinerben, sondern treten in Erbengemeinschaft mit sonstigen Verwandten. Insbesondere bei Nichtverheirateten führt die gesetzliche Erbfolge oft zu katastrophalen Konsequenzen.  Will man die gesetzliche Erbfolge abwandeln, bedarf es einer letztwilligen Verfügung durch Testament oder Erbvertrag. Dabei können neben der reinen Erbfolge auch ergänzende Regelungen wie z.B. zu Pflichtteilsrechten und zu Vermächtnissen getroffen werden. Bei gegenseitigen Testamenten oder Erbverträgen bedarf auch die Frage der Bindung der Testierenden an die getroffene Regelung, z.B. nach dem ersten Todesfall, besondere Beachtung.

Der Vortrag stellt die Regelungsmöglichkeiten in formeller und inhaltlicher Hinsicht, einige denkbare Ergänzungen zur bloßen Regelung der Erbfolge und rechtliche Konsequenzen getroffener Regelungen dar und kann hilfreich sein, bereits vorhandene Regelungen kritisch zu überprüfen oder sich erneut bzw. erstmals mit dem unbequemen Thema der eigenen Endlichkeit zu befassen.